Aus gegebenem Anlass hier ein kurzer Sonder-Newsletter zur Absenkung der MwSt. ab dem 01. Juli:
Die gesetzliche Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen wird in Deutschland vom 01.07. bis 31.12.2020 vorübergehend abgesenkt. Die Steuersätze verringern sich von 19% auf 16% und von 7% auf 5%. Weltläden und Fair-Handels-Importeure sind demnach verpflichtet, die niedrigere Umsatzsteuer auszuweisen.
Sie sind allerdings frei, zu entscheiden, ob sie die Steuersenkungen …
- … über niedrigere Preise an die Kund*innen weitergeben.
- … die zusätzlichen Einnahmen von ca. 2% dazu verwenden, in schwierigen Zeiten die eigene Lieferkette des Fairen Handels zu unterstützen und sich an der Aktion #fairwertsteuer zu beteiligen.
- … oder die zusätzlichen Einnahmen von ca. 2% einbehalten um die Finanzierung des eigenen Weltladens zu sichern.
Die Aktion #fairwertsteuer startet heute und wird vom Weltladen-Dachverband e.V. in Kooperation mit der Fair-Handels-Beratung durchgeführt. Unterstützt wird die Aktion vom Forum Fairer Handel e.V., der Lieferanten-Initiative und dem FAIR BAND.
Alle Infos zur Aktion #fairwertsteuer findet Ihr in der Handreichung. Passende Poster und Flyer zur Aktion sind in Druck und werden so schnell wie möglich kostenlos an alle Weltläden geschickt (2x A2-Poster und 50 Flyer). Alternativ, oder wenn es schneller gehen soll, findet Ihr das Plakat und die Flyer bald auch online: https://www.weltladen.de/fuer-weltlaeden/aktion-fairwertsteuer/
Weitere Details zur Aktion #fairsorgung werden gerade noch mit Hochdruck erarbeitet und dann ebenfalls dort veröffentlicht.
Sollte Euer Weltladen durch die Corona-Krise selbst in finanzielle Not geraten sein, sollte es aber auch kein Tabu sein, die zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung des Weltladens einzubehalten. Empfehlen möchte ich Euch in diesem Fall nur die offene Kommunikation darüber, z.B. mit einem Aufsteller an der Kasse. Ein entsprechendes Din A4 Formular findet Ihr hier: https://fair-rhein.de/medien/MehrWeltSteuer_Formular.pdf. Das Logo und die Texte können durch einen Klick auf die jeweilige Stelle ausgetauscht werden (dazu erst lokal speichern!). Wer keine Rabatt-Aktion unten bewerben möchte, kann z.B. auch einfach die eigene Anschrift eintragen oder das Feld ganz leer lassen.
Für alle Weltläden gilt: Ab dem 01.07.2020 müssen die Kassen auf die neuen MwSt.-Sätze umgestellt werden! Wer nach dem 01.07. noch eine zu hohe Mehrwertsteuer auf dem Bon ausweist, handelt gesetzwidrig und muss diese zu hohe MwSt. an das Finanzamt abführen.