Zum Jahreswechsel sollen im Gemeinnützigkeitsrecht Neuerungen in Kraft treten, die auch für Weltläden einige Vorteile mit sich bringen können. Die finale Verabschiedung durch den Bundesrat ist vorläufig für den 18. Dezember 2020 geplant.
Hier die wichtigsten Neuregelungen in der Übersicht:
- Die Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine erhöht sich von 35.000€ auf 45.000€.
- Die Übungsleiterpauschale wird auf 3000€ erhöht – interessant z.B. für die Vergütung von Referenten- und Schulungstätigkeiten im Weltladen
- Die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 720€ auf 840€ im Jahr: Mit diesem Freibetrag haben gemeinnützige Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich Tätigen finanziell zu honorieren – ohne dass für diesen Betrag Steuern beim Verein oder den Begünstigten anfallen.
- Der vereinfachte Zuwendungsnachweis für Spenden und Mitgliedsbeiträge bei der Steuererklärung wird von 200€ auf 300€ angehoben.
- Und auch das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecke wird erweitert, unter anderem um „Klimaschutz“, „Freifunk“.
Mehr Infos dazu z.B. hier.