Müssen sich Mitarbeiter*innen im Weltladen ab nun regelmäßig auf das Corona-Virus testen lassen? Der Weltladen-Dachverband hat nun alle bisherigen Infos zusammengetragen:
„Die Regeln zum Testen von Mitarbeitenden ist in der SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung geregelt, deren 3. Änderungsverordnung am 23. April in Kraft getreten ist.
Dort ist in § 5 geregelt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zweimal pro Woche einen Test anbieten müssen. Die Nachweise zur Beschaffung der Tests sind bis zum 30. Juni 2021 aufzubewahren. Es gibt keine Pflicht der Mitarbeitenden, den Test tatsächlich durchzuführen.
Ein Anruf beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ergeben, dass die Pflicht zum Testangebot sich nur auf die abhängig Beschäftigten, also nicht auf Ehrenamtliche, bezieht. Da die Ansteckungsgefahr aber für Ehrenamtliche und Hauptamtliche die gleiche ist, empfiehlt es sich natürlich, dass sich auch die Ehrenamtlichen regelmäßig testen lassen.“
Diese und alle weiteren Infos für den Umgang mit Corona im Weltladen findet Ihr hier: https://www.weltladen.de/fuer-weltlaeden/umgang-mit-corona/