Infozettel: Umsatzsteuer für Weltläden in Kirchengemeinden ab 2023
„Umsatzsteuer für Kirchengemeinden? – Wir sind doch kein Wirtschaftsunternehmen, sondern gemeinnützig und brauchen keine Umsatzsteuer zu bezahlen!“ Irrtum: Das europäische Recht und Urteile des Bundesfinanzhofs sehen das anders. Körperschaften des öffentlichen Rechts, also auch Kirchengemeinden, fallen seit einer Gesetzesänderung vom 1. Januar 2017 an grundsätzlich immer unter die Umsatzsteuerpflicht. Veranstaltet eine Kirchengemeinde zum Beispiel ein…